Wissenswertes

Brandschutz -
ein viel diskutiertes Thema!

Keine Schuhschränke und Pflanzen im Treppenhaus – warum?

Auch wenn es praktisch ist oder nett aussieht – Schuhschränke und Pflanzen gehören nicht ins Treppenhaus!

Sie gelten als Brandlast (oder auch „Brandbeschleuniger“) aber vor allem können sie im Brandfall den Einsatz von Rettungskräften behindern. Fluchtwege müssen frei und unverstellt sein – ein umstürzender Schuhschrank oder auch nur ein vor der Wohnung abgestelltes Paar Schuhe können im Brandfall zu Stolperfallen werden.

Geregelt ist dies in der Landesbauordnung:

§3 Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von §1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind...

§15 Brandschutz, Abs. 1 :
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Neben §3 und §15 der LBO gelten die Festsetzungen für notwendige Flure und notwendige Treppenräume der LBO-AVO (Ausführungsverordnung). Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Bereiche brandlastenfrei sind.

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